Sonntag, 8. August 2010
Es ist schnell passiert - der Laptop rutscht aus der Hand und fällt zu Boden. Umso unangenehmer, wenn es sich nicht um das eigene Gerät, sondern um ein fremdes handelt. Schäden an der Hardware sind bei Privatpersonen meist durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt, die bei üblichen Haushaltsversicherungen inkludiert ist und dem Geschädigten den Zeitwert der Hardware ersetzt. Aber das gilt leider nicht für die Daten, die auf dem Gerät gespeichert waren - und die praktisch immer wesentlich mehr wert sind als die reine Hardware.